Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird von Gremien kontrolliert,
die sich aus Vertreterinnen gesellschaftlich relevanter Gruppen
zusammensetzen. Er steht somit weder unter staatlicher noch unter
privater Kontrolle. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
sind berechtigt, Rundfunkgebühren einzunehmen. Alle Besitzer
von Radio- oder Fernsehgeräten haben diese Rundfunkgebühren
zu entrichten. Im Gegenzug sind die öffentlich-rechtlichen
Anstalten durch Rundfunkgesetze dazu verpflichtet, ihren Bildungsauftrag
zu erfüllen und ausgewogen alle gesellschaftlich relevanten
Gruppen in der Berichterstattung zu berücksichtigen.
Die Ausgewogenheit in der Berichterstattung soll Meinungsvielfalt,
publizistische Vielfalt gewährleisten. Im Bereich des kommerziellen
Privatfunks soll hingegen durch eine große Vielzahl unterschiedlich
ausgerichteter Sender ein möglichst breites Meinungsspektrum
abgedeckt werden. Auch das Gebot zur journalistischen Objektivität
ist in Gesetzen und Richtlinien festgeschrieben. So sind die Redakteure
von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten per Rundfunkgesetz
zur Wahrung des Grundsatzes der Objektivität verpflichtet.
Das Objektivitätsgebot einzuhalten ist natürlich nicht
immer einfach. Schließlich sind auch JournalistInnen Menschen
mit eigenen Meinungen. Es lässt sich also nicht verhindern,
dass subjektive Wertungen in die Berichte einfließen. Ein
verantwortungsvoller Umgang mit der Wahrheit ist dennoch der wesentliche
Grundsatz, den es in diesem Beruf zu achten gilt.
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