Privatradios sind im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen
Rundfunk privatrechtlich organisiert und unterliegen eigenen Gesetzen
zur Regelung des privaten Rundfunks.
Die Privatradios haben keinen öffentlich-rechtlichen Auftrag,
etwa den Bildungsauftrag, zu erfüllen.
Im Bereich des Privatfunks soll durch eine große Vielzahl
unterschiedlich ausgerichteter Sender ein möglichst breites
Meinungsspektrum abgedeckt werden. Kommerzielle Privatradios sind
in der Regel so genannte Formatradios mit musikalischen Flächenprogrammen
und wenig Wortsendungen.
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